FP-Haslinger: Legalisierung von Cannabis wäre absolut falsches Signal!
Der Konsum von Cannabis bedeutet, aktiv das Bewusstsein verändern zu wollen
Wer Cannabis konsumiert, der hat den Vorsatz, sich zu berauschen. Obwohl der Besitz verboten und strafbar ist, konsumieren viele junge Menschen in Österreich Cannabis. Rund 20 Prozent (57.000) sind Studierende, wobei Studien belegen, dass jeder Zehnte davon einen bereits gesundheitsgefährdenden Konsum betreibt. „Das zeigt, dass die hervorgerufene Bewusstseinsveränderung nicht dem Genuss, sondern dem Ertragen von Alltagsproblemen oder des Lernstresses dienen soll“, hält der Drogen-Sprecher der FPÖ-Wien LAbg. Gerhard Haslinger fest.
Die Legalisierung von Cannabis wäre somit das Akzeptieren des Umstands, dass Teile der Bevölkerung die Welt offenbar nur mehr vernebelt ertragen können. „Das wäre ein absolut falsches Signal“, betont Haslinger in Richtung der Legalisierungsbefürworter. Die Verharmlosung von Cannabis-Produkten, wie sie aktuell von der roten und grünen Jugend betrieben wird, vermittelt den Eindruck, dass Kiffen komplett unbedenklich wäre. Haslinger: „Auch das ist falsch, denn psychische Erkrankungen bei zu starkem Konsum sind nachgewiesen.“
Haslinger ist davon überzeugt, dass durch Alkoholmissbrauch schon genug Gesundheitsprobleme zu bewältigen sind: „Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Kiffer-Szene bei Cannabis-Freigabe dem Alkohol abschwören würde. Vielmehr wird dadurch die Palette der legalen Berauschungsmittel erweitert.“ Dem Argument, dass schwer Erkrankte Cannabis zur Schmerztherapie benötigen würden und es daher selbst anbauen dürften, ist entgegenzuhalten, dass das bereits seit dem Jahr 2008 ein staatliches Unternehmen erledigt.
Die Begründung, dass für SJ-Vorsitzende Julia Herr die Entkriminalisierung bei Cannabismissbrauch ab dem Jahr 2016 nicht weit genug gehen würde, liegt darin, dass sich für die Betroffenen nicht wirklich viel ändern wird. Denn die Gesundheitsbehörde wurde auch bisher schon bei Missbrauchsverdacht anstatt der Staatsanwaltschaft verständigt. Sie ist es auch, die über die Einhaltung gesundheitsbezogener Maßnahmen oder der ärztlichen Begutachtung von Betroffenen die Staatsanwaltschaft zu verständigen hat. Haslingers Nachsatz: „Ob Herr´s Bewunderung von Kanada auch für die dortigen Einwanderungsgesetze zutrifft, ist zu bezweifeln.“